09.08.2020

Neuerungen und Ergänzungen zum Infektionsschutz

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
unter Beachtung des aktuell gültigen Plans für Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen für Schulen in der Coronazeit möchten wir über folgende Neuerungen informieren:

Auf dem gesamten Schulgelände ist mit Ausnahme der Klassen- bzw. Fachräume und der den einzelnen Lerngruppen zugewiesenen Aufenthaltsbereiche auf dem Schulhof ab sofort ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das bedeutet, dass alle Kinder auch an den Fahrradständern und beim Betreten des Schulvorplatzes eine Alltagsmaske aufsetzen müssen. Ebenso ist die Maske auf allen Fluren, Treppen und in den Sanitärbereichen zu tragen. Wir weisen darauf hin, dass Schals, Tücher etc. nicht als ausreichender Mund-Nasen-Schutz zählen.

Schülerinnen und Schüler, die den Bus oder ein anderes öffentliches Transportmittel von und zur Schule nutzen, sind angehalten, an der Haltestelle und auf dem Schulweg bei größeren Gruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insbesondere wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.

Von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sind Personen ausgenommen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Alltagsmaske tragen können. Wir bitten in diesem Fall um die Vorlage eines ärztlichen Attestes.

Bei der Rückkehr aus einem vom RKI oder vom Auswärtigen Amt deklarierten Risikogebiet gelten für alle Schülerinnen und Schüler die gültigen Quarantänevorschriften. Die Schule sowie der/die Klassenleiter/in ist umgehend darüber zu informieren, sollte sich ein Kind in vierzehntägiger Quarantäne befinden.

Bei einer Erkrankung mit allgemeinen, unspezifischen Symptomen wie erhöhter Temperatur, Schnupfen und Halsschmerzen, die über eine leichte Symptomatik hinausgehen, sind Schülerinnen und Schüler im Sekretariat krankzumelden. Eine Wiederzulassung zum Unterricht ist nach 24 Stunden Symptomfreiheit möglich.

Bei einer Erkrankung mit Symptomen, die mit COVID-19 zu vereinbaren sind (Fieber, Schnupfen in Verbindung mit anderen ARE-Symptomen, Husten, Störung des Geruchs/Geschmackssinns etc.), sind Schülerinnen und Schüler ebenfalls im Sekretariat abzumelden. Darüber hinaus ist die sofortige Konsultation eines Arztes notwendig. Bei einem sicheren klinischen Ausschluss von COVID-19 ist eine Wiederzulassung zum Unterricht nach 24 Stunden Fieberfreiheit bzw. bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist möglich. Bei einem positiven COVID-19-Test kann der Schüler/die Schülerin nach 10 Tagen häuslicher Isolation und nach 48 Stunden Symptomfreiheit die Schule wieder besuchen.

15.04.2024
Erreichbarkeit Sekretariat 15.04 bis 16.04.24

Die Schulleitung ist vom 15.04 bis 17.04.24 über E-Mail zu erreichen. Das Sekretariat ist in dieser Zeit nicht durchgehend besetzt. Danke Ihr M. Frehse

02.04.2024
Ostermarkt Strasburg 2024

Am 15.03.2024 fand unserer diesjähriger Ostermarkt statt. Bei schönem Wetter konnten die Schüler der Grundschule und der Regionalen Schule Strasburg wieder an zwölf Stationen ihren Laufzettel abarbeiten. Hier waren sowohl aus dem Vorjahr bekannte Stationen wie beispielsweise Laserschießen oder ein […]

25.03.2024
Meet the Candidates,19. April

am 9. Juni findet die Wahl des EU-Parlaments statt. In Deutschland können zum ersten Mal auch 16- und 17-Jährige wählen. Am 19. April können bei Meet the Candidates Jugendliche und Kandidat*innen in den Austausch bringen. Weitere Informationen im Flyer.

18.03.2024
Änderungen Klasse 6b

aus schulorganisatorischen Gründen bleibt die Klasse 6b am Dienstag (19.03.2024) zu Hause. Pflichtaufgaben werden über die Lernplattform itsearning erteilt. Ich bitte Sie den Vertretungsplan in dieser Woche häufiger zu prüfen. Änderungen und weitere Informationen werden von mir umgehend hier mit […]